Sicherheit im Chemieunterricht
Informationen zu Sicherheitsbestimmungen, Chemikalienverwaltung, Gefährdungsbeurteilung, Entsorgung

Die Sicherheit im Fachunterricht ist im Interesse der Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Die Beschaffung, Verwaltung, Lagerung und Entsorgung von Geräten und Chemikalien muss gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien erfolgen. Um Risiken zu bewerten und zu minimieren, ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von entscheidender Bedeutung.
In der "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU)" sind alle relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie technischen Regeln zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unterricht zusammengefasst.
Für spezielle Fragen können sie sich auch an die Unfallkasse Nord wenden. Diese Institution bietet zudem für Lehrkräfte Fortbildungen an: Seminarangebot Unfallkasse Nord
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
- Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
- Virtueller Rundgang durch die sichere Schule
Gefahrstoffverzeichnis

Alle Gefahrstoffe müssen in einem Gefahrstoffverzeichnis geführt werden. Laut TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ sind im Gefahrstoffverzeichnis mindestens folgende Angaben erforderlich:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung des Gefahrstoffs
- Menge des Gefahrstoffs
- betroffene Arbeitsbereiche.
Gefahrstoffverzeichnisse können mithilfe von Programmen wie z. B. CLAKS, D-GISS, CheMac-Win oder DEGINTU effizient verwaltet werden.
Gefährdungsbeurteilungen

Das Gefahrstoff-Informationssystem DEGINTU der DGUV kann Lehrkräften dabei helfen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Hier können Sie ein Muster für eine Gefährdungsbeurteilung herunterladen.
Entsorgung von Gefahrstoffabfall
Die Menge des Gefahrstoffabfalls in der Schule sollte so gering wie möglich sein. Es ist immer zu prüfen, ob bestimmte umweltgefährdende und toxische Stoffe nicht durch weniger risikoreiche Substanzen ersetzbar sind. Die Lagerung der Abfälle muss in geeigneten Behältern erfolgen. Sind diese voll oder sollen Gefahrstoffe entsorgt werden, muss der Entsorgungsberechtigte kontaktiert werden. In Hamburg übernimmt zurzeit die Firma Remondis diese Aufgabe.