Sprachförderung

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Frühkindliche Sprachförderung

Besondere Aufmerksamkeit widmet das Konzept der frühkindlichen Sprachförderung , als Start in die Bildungssprache.

Zunächst wird durch die standardisierte Viereinhalbjährigen-Untersuchung, eineinhalb Jahre vor Einritt in die Schule, in einer umfassenden Vorstellung der Kinder in der Schule überprüft, ob sie dem späteren Schulbesuch gewachsen sein werden. In diesem Zusammenhang werden die Kinder ermittelt, die sprachlicher Förderung bedürfen.

Sie erhalten verpflichtend nach §28a des HmbSG ein Jahr vor Schuleintritt additive Sprachförderung, die in der VSK oder in der Kita durch Lehrkräfte erteilt wird. Nach dem Hamburger Sprachförderkonzept werden die Kinder, wenn sie eine VSK besuchen, dort zu Beginn des Schuljahres mit dem „Hamburger Verfahren zur Analyse des Sprachstandes Fünfjähriger (HAVAS 5) noch einmal auf Sprachförderbedarf überprüft. Die Kinder, bei denen erst zu diesem Zeitpunkt Förderbedarf festgestellt wird, erhalten zusätzliche sprachliche Förderung im Rahmen der Stundenzuweisung ihrer Schule.

Die Anwendung lernförderlicher Prinzipien unterstützt die additive Förderung im frühkindlichen Unterricht. Das Landesinstitut bietet zur frühkindlichen Sprachförderung Fortbildungsschwerpunkte an, die sich mit der Vermittlung von Grundsätzen der Sprachförderung, dem Basiswissen für Deutsch als Zweitsprache, der fachlichen Begleitung von Projekten und Workshops sowie der systematischen Jahresplanung von Sprachfördermaßnahmen befassen.

Dabei geht es um folgende Ziele: 

  • Systematische Gestaltung additiver Sprachförderstunden für Kinder in Vorschulklassen auf der Grundlage von Diagnoseergebnissen nach HAVAS 5;
  • Nutzung von Materialien auf der Grundlage einer diagnosegestützten Sprachförderung;
  • Integration der Elternarbeit (family literacy) in institutionalisierte Prozesse der Sprachförderung