Kreisschülerräte
Ein Kreisschülerrat setzt sich aus mandatierten Vertretungen der zugehörigen Schulen im Schulkreis zusammen.
Je Schule werden ein bzw. zwei Vertretungen (bei mehr als 800 Schülerinnen und Schüler) aus dem Schülerrat heraus gewählt. Der jeweilige Kreisschülerrat wird von einer Verbindungslehrkraft (ausgestattet mit 2 WAZ) organisiert bzw. betreut.
In Hamburg gibt es neun Kreisschülerräte der allgemeinbildenden Schulen und jeweils einen für berufliche Schulen bzw. einen für Förderschulen, welche die Schülervertretung auf regionaler Ebene bilden. Diese insgesamt 11 Kreisschülerräte sind demokratisch legitimiert, sämtliche Schülerinnen und Schüler des Schulbezirkes bzw. der Schulform gegenüber der Behörde und der Öffentlichkeit zu vertreten. Die Kreisschülerräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den einzelnen Schulen im jeweiligen Bezirk und ein entscheidender Teil der Kommunikationskette von der einzelnen Schule bis zur Landesschülervertretung.
Aus der Mitte des Kreisschülerrats wird der Vorstand gewählt, der sich aus einem Vorsitz, einem stellvertretenden Vorsitz und einer Schriftführung zusammensetzt. Der Vorstand des Kreisschülerrats ist verantwortlich für das Tagesgeschäft, bereitet die monatlich stattfindenden Kreisschülerratssitzungen vor und repräsentiert den Kreisschülerrat gegenüber den Schulen, Behörden und der Öffentlichkeit. Unterstützt wird der Vorstand durch die Arbeit, der von dem KSR selbst eingerichteten Ausschüsse oder Arbeitskreise, in die sich jeder Schülervertreter aus dem KSR wählen lassen kann und die sich themenspezifisch auf einen bestimmen Bereich konzentrieren. So kann es z.B. Ausschüsse für Stellungnahmen oder Sportturniere geben. Jedem Kreisschülerrat steht eine Etat von 150€ zur Verfügung, der von der BSB verwaltet wird. Des Weiteren wählt der Kreisschülerrat zwei Vertretungen und mindestens ein Ersatzmitglied in das Plenum der Schülerinnenkammer Hamburg, damit diese den Kreis auf Landesebene vertreten können. Aufgabe der Kreisschülerräte in den Bezirken ist es schulpolitisch wirksam zu werden und z. B. durch altersgerechte Veranstaltungen auf schulische Themen / Missstände aufmerksam zu machen. Auch ist es für die Arbeit der SKH notwendig, dass Anträge bzw. Stellungnahmen aus den Kreisschülerräten an die Landesschülervertretung herangetragen werden. Ebenfalls ist die Zusammenarbeit mit den Bezirken zu intensivieren. Auch hier können die Kreisschülerräte wichtige Impulse (z.B. bei sichere Schulwege / Verkehr) setzen. Durch attraktive Veranstaltungen mit Vertretungen aus der BSB, Politik und NGO kann die Beteiligung innerhalb des Bezirkes ausgeweitet werden. Somit stellen die Kreisschülerräte ein wichtiges demokratisch legitimiertes Beteiligungsgremium im Bezirk dar und tragen dazu bei Politik erlebbarer machen.