Medienpädagogik

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Quelle: LI

Digital gestützter Fachunterricht

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier

1. Fachdidaktik


1.1. Welche Rolle spielt die fachdidaktische Fundierung beim digital gestützten Unterricht?

Für guten Unterricht ist eine fachdidaktische Fundierung weiter essenziell. Dies gilt sowohl für die eingesetzten digitalen Lern- und Lehrmittel als auch für die Auswahl digital gestützter Arbeits- und Sozialformen. Möchte man Lernenden digital gestütztes Lernen ermöglichen, ist dies zudem eine hervorragende Gelegenheit, die Didaktik eines Faches kritisch zu reflektieren und anzupassen. Vor allem in den erweiterten Kommunikations- und Kollaborationsmöglichkeiten liegen didaktische Potenziale in allen Fächern, welche die aus der Mediennutzung erworbenen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zugleich sinnvoll für das Lernen und zur Förderung der Kompetenzen aus dem Kompetenzmodell der Kultusministerkonferenz einbeziehen.


2. Mediendidaktik


2.1. Welche mediendidaktischen Bezugspunkte sollten beachtet werden?

Der Einsatz digitaler Medien, wie bereits der analoge Medieneinsatz, darf kein Selbstzweck sein, sondern sollte dem Kompetenzerwerb dienen. Dieser erfolgt im Sinne der KMK-Strategie fächerintegrativ über alle Fächer hinweg.
Die Potenziale für das fachliche Lernen beschreiben die induktiv aus Unterrichtsbeispielen abgeleiteten acht Qualitätsdimensionen aus dem Leitfaden Medien (werden in der Fachleiterqualifizierung vorgestellt) des Landesinstituts.
 

2.2. Welche Kompetenzen sind neben den fachlichen Kompetenzen in der digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt bedeutsam?

Das Kompetenzmodell der Kultusministerkonferenz aus der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt beschreibt differenziert die durch Lernende im Laufe ihrer Schulzeit zu erwerbenden Kompetenzen entlang von sechs Kompetenzbereichen.
Weitere - diskussionswürdige - Anhaltspunkte liefert das sogenannte 4K-Modell.


3. Internet - fachbezogene Inhalte


3.1. In welcher Form können Inhalte aus dem Internet den Fachunterricht bereichern?

Die Potenziale multimedialer Inhalte (z.B. auditiv, visuell und audiovisuell) gilt es für ein Lernen mit den präferierten Sinneskanälen und/oder über verschiedene Sinneskanäle auszuschöpfen. Lerninhalte aus dem Netz können zudem Unterrichtsgegenstände, die für eine Realbegegnung zu weit weg, zu groß, zu klein, zu gefährlich etc. sind, in den Klassenraum bringen. Das Internet bietet zudem gegenüber didaktisierten Werken Vorteile bezüglich der Aktualität, die bereichernd sind. Auch die Vielfalt an Meinungen und Ausdrucksformen im Netz kann für Impulse und kognitive Irritationen genutzt werden und so eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsgegenstand ermöglichen.
 

3.2. Wie und wo finde ich fachbezogene Inhalte?

Mit den richtigen Suchstrategien kommt man über gewöhnliche Suchmaschinen sehr oft zielgenau auf ein Ergebnis. Eine weitere Quelle sind die Schulbuchverlage mit ihren digitalen Lernangeboten, sowie die Schulmediathek Hamburg. Differenzierte Beratung bietet das Referat Medienpädagogik und die Fachreferate am Landesinstitut.

Seit diesem Schuljahr ist auch das digital.learning.lab (dll) online. Das dll ist ein Hamburger Kompetenzzentrum für die Unterrichtsgestaltung in digitalen Zeiten. Lehrkräfte finden hier Anregungen und Unterstützung, ihren Unterricht unter Berücksichtigung der Kompetenzen für eine digitalisierte Lebens- und Arbeitswelt weiter zu entwickeln. Die digitalen Unterrichtsbausteine wurden von Hamburger Lehrerinnen und Lehrern bereitgestellt und zeigen, wie Fachunterricht mit digitalen Medien entlang der sechs Kompetenzbereiche für die digitale Welt gestaltet werden kann. Neben diesen Unterrichtsbausteinen werden im dll digitale Werkzeuge - sogenannte Tools - dargestellt, die Anregungen für die Gestaltung von Fachunterricht geben können.


4. Internet - Kooperation, Kommunikation und Präsentation


4.1. In welcher Form können Lernende im Netz Unterrichtsergebnisse veröffentlichen?

vgl. Antwort 6.2 „Kann ich das Internet selbst mit gemeinfreien Unterrichtsmaterialien bereichern?“
 

4.2. In welcher Form kann Lernenden Kommunikation und Kollaboration durch Web 2.0 Werkzeuge ermöglicht werden?

vgl. Antwort 5.1 „Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten für den Einsatz von digitalen Werkzeugen aus dem Netz?“


5. Datenschutz


5.1. Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten für den Einsatz webbasierter Werkzeuge?

Die Nutzung von browserbasierten Werkzeugen, welche alle eingegebenen Daten auf den Servern der Betreiber speichern, ist grundsätzlich, aber unter Beachtung folgender Einschränkungen, möglich:

  1. Es dürfen ausschließlich Daten eingegeben werden, die sich auf den jeweiligen Unterrichtsgegenstand beziehen.
  2. Die Eingabe von personenbezogenen Daten innerhalb des Werkzeugs ist nicht erlaubt. Ein personenbezogenes Datum liegt immer dann vor, wenn aufgrund der Information auch unter Zuziehung eines Zusatzwissens auf einzelne (natürliche) Personen (hier überwiegend: Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrkräfte) geschlossen werden könnte. Personenbezug entfällt nicht schon dann, wenn lediglich die Klarnamenbezeichnung einer Person entfernt wird.
  3. Es ist stets zu prüfen, ob eine Anmeldung bzw. ein Account im Werkzeug zwingend erforderlich sind. Wenn es nicht anders möglich ist, muss eine Anmeldung oder Bedienung pseudonymisiert oder anonymisiert erfolgen. Im Fall einer Pseudonymisierung ist sicherzustellen, dass die Schlüsselliste zur Auflösung des Pseudonyms sicher vor Dritten verwahrt bleibt.
  4. Bei einer Anmeldung bzw. eines Accounts unter Verwendung personenbezogener Daten ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Betreiber des browserbasierten Werkzeuges zu schließen.
  5. Die Erstellung eines eigenen Accounts darf nicht von den Lehrenden/Lernenden verpflichtend verlangt werden. Im Rahmen eines Schulverhältnisses ist auch sicherzustellen, dass etwaige Einwilligungen freiwillig erteilt worden sind. Anlässlich des pflichtgemäßen Unterrichts ist wegen der immanenten Bewertungssituation regelmäßig nicht von einer zwanglosen Einwilligung auszugehen. Von der Lehrkraft erstellte anonymisierte (d.h. nicht über eine Schlüsselliste auf einzelne Schülerinnen und Schüler rückführbare) bzw. pseudonymisierte Schüleraccounts empfehlen sich in vielen Fällen.
  6. Serverstandorte in Deutschland und der Europäischen Union sind anderen  Standorten vorzuziehen.


5.2. Welche Daten der Lernenden sind als persönlich und/oder sensibel zu klassifizieren?

„Personenbezogen“ sind alle Daten, die einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Name und Nachname sind zwar personenbezogene Daten; es handelt sich hierbei aber nicht unbedingt um sensible Daten. Bewertungsdaten (das sind Noten aus Zeugnissen und Klassenarbeiten), Adressdaten, Leistungsdaten (das sind alle Arten von Daten, mit denen man einen Rückschluss auf die fachliche Leistung durchführen kann, also auch Beobachtungsdaten/Dokumentationen) sind durchaus sensibel. Hier lassen sich allerdings noch weitere Kategorien bilden: Förderdaten sind bspw. sensibler als bloße Notendaten aus der Grundschule. Abiturnoten sind sensibler als Noten aus der Jahrgangsstufe 7. Es kommt bei der Frage der Sensibilität immer darauf an, welche Auswirkungen das Datum auf die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen bzw. auf den Verlauf des Schulverhältnisses hat. Je bedeutender das jeweilige Datum ist bzw. je intensiver es in der Privat-/Intimsphäre der betroffenen Person zu verorten ist, je höher ist auch der Schutzbedarf.    


6. Urheberrecht


6.1. Welche Texte, Bilder, Filme kann ich legal in meinen Unterrichtsmaterialien und meinem Unterricht nutzen?

  1. Solche, die unter einer freien Lizenz stehen - sehr gut mit der Metasuchmaschine openverse zu finden. Auch die Unterrichtsideen und -bausteine im digital.learning.lab stehen unter einer freien Lizenz.
  2. Werkausschnitte innerhalb der Schrankenregelungen ab §44a des UrhWissG. Detaillierte Informationen zu den Schrankenregelungen finden sich unter www.schulbuchkopie.de
  3. Zitate aus Werken (Zitatrecht entsprechend §51 UrhWissG)
  4. Werke und Materialien aus der Hamburger Schulmediathek (nach eduPort-Anmeldung  über die Kachel mit der Lupe aufzurufen oder direkt auf der Webseite mit Zugangsnummer bzw. Email-Adresse und Passwort)
  5. Das Streamen - also die „Livevorführung“ - von beispielsweise YouTube-Clips vor der eigenen Lerngruppe gilt zudem als rechtlich unbedenklich, wenn die Filme nicht offensichtlich rechtswidrig eingestellt sind (wie z.B. im Falle aktueller Kinofilme)


6.2. Kann ich das Internet selbst mit gemeinfreien Unterrichtsmaterialien bereichern?

Gemeinfreie Materialien, also Werke/Materialien, bei denen von Seiten des Urhebers oder der Urheberin auf Lizenzrechte verzichtet wird, sollten unbedingt geteilt werden! Möglichkeiten des Teilens gibt es viele, z.B. die Schulhomepage oder die Bereitstellung einzelner gemeinfreier Lehr- oder Lernmaterialien im Netz - z.B. interaktive Übungen, Erklärfilme, Präsentationen. Gebündelt kann dies auch in Form eines Klassen- oder Lehrkräfte-Weblogs erfolgen.
eduPort bietet zudem umfangreiche Möglichkeiten des Teilens von Inhalten innerhalb der eigenen Schulinstanz und mit allen Hamburger Lehrkräften. Auch das digital.learning.lab soll zukünftig die Möglichkeit bieten, eigene Unterrichtsbausteine einzustellen.


7. Curriculum


7.1. Welche curricularen Vorgaben gilt es zu beachten?

Auch für das digital gestützte Lernen und Unterrichten gelten die Bildungspläne der jeweiligen Schulform. Als übergreifende Kompetenzvorgaben in allen Fächern ist besonders der Kompetenzrahmen aus der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der KMK zu beachten. Dieser Kompetenzrahmen ist für alle Lernenden, die im Schuljahr 18/19 in Klasse 1 beginnen oder in Klasse 5 übergehen, verbindlich umzusetzen. Weiterhin gültig ist der Hamburger Rahmenplan Allgemeine Aufgabengebiete - Medienerziehung, der wertvolle Konkretisierungen zum Lernen mit und über Medien beinhaltet.
 

7.2. Welche Bedeutung hat ein schulisches Mediencurriculum?

Das schulische Mediencurriculum verortet Unterrichtseinheiten zum Lernen mit und über Medien an bestimmte Jahrgänge und Fächer. Es ist daher als Steuerungs- und Orientierungsinstrument Grundlage für den systematischen und gelingenden Kompetenzaufbau über die Schulzeit und zugleich Bestandteil des umfassenderen Medienbildungskonzepts (vgl. 7.3)
 

7.3. Welche Bedeutung hat ein schulisches Medienbildungskonzept?

Das Medienbildungskonzept beschreibt pädagogische Zielsetzungen des Medieneinsatzes, organisatorische und personelle Rahmenbedingungen sowie rechtliche, infrastrukturelle und prozedurale Aspekte des Medieneinsatzes. Es ist damit unabdingbar für eine strukturierte Entwicklung von Infrastruktur und Professionalität sowie für eine pädagogisch geleitete Unterrichts- und Schulentwicklung als Ganzes - vgl. zur Notwendigkeit eines Medienbildungskonzeptes. Das Referat Medienpädagogik stellt eine zweiseitige Hilfestellung zur Erstellung/Fortschreibung eines MBKs bereit.
 

7.4. Wie kann das schulinterne Fachcurriculum mit dem schulischen Mediencurriculum verzahnt werden?

Dies geht erfahrungsgemäß durch die Beschreibung von Unterrichtseinheiten im Fach unter Einbezug des Lernens mit und über Medien. Das Lernen mit digitalen Medien ist dabei in die Fächer zu integrieren, um z.B. die Förderung der „KMK-Kompetenzen“ in allen Fächern zu  ermöglichen. Hierzu hat es sich bewährt, dass die jeweiligen Unterrichtseinheiten sowohl in den jeweiligen Fachcurricula Eingang finden als auch in gebündelter Form in einem Medien- oder Medien-Methodencurriculum dargestellt werden.
 


8. Medienpädagogik


8.1. Was sollte grundsätzlich beim digital gestützten Lernen beachtet werden?

Digital gestütztes Lernen …

  1. orientiert sich an der Lebenswelt der Lernenden und greift die medialen Gewohnheiten der Lernenden auf
  2. ermöglicht bestenfalls oft auch ein verknüpftes Lernen über Medien
  3. orientiert vom Rezipieren zum Produzieren
  4. betont den Wert des Teilens von Lernressourcen
  5. vermittelt zugleich Werkzeug- und Anwendungswissen
  6. greift den Wandel der Kulturtechniken auf und ermöglicht deren Variationsmöglichkeiten
  7. ermöglicht im inklusiven Kontext Zugänge zum Lerngegenstand und zur Teilhabe
  8. unterstützt offene und projektartige Lernformen
  9. sichert den Erwerb, der in der Strategie der Kultusministerkonferenz beschriebenen Kompetenzen ab
  10. ermöglicht die Realisierung neu(artig)er Aufgabenstellungen


8.2. Was sollen die Lernenden über Medien lernen?

Die Strategie der Kultusministerkonferenz zur Bildung in der digitalen Welt und der Rahmenplan Allgemeine Aufgabengebiete - Medienpädagogik geben den Kompetenzrahmen vor. In der KMK-Strategie legen die zu erwerbenden Kompetenzen vor allem die beiden Kompetenzbereiche „Schützen und sicher agieren“ (4.) und „Analysieren und reflektieren“ (6.) fest. Weitere Anhaltspunkte finden sich direkt in den Bildungsplänen der Fächer.
Die verpflichtend in den Klassen 5-8 zu unterrichtenden fünf Themenbereiche des Hamburger Medienpasses konkretisieren den Kompetenzrahmen. Beim Übergang an die weiterführenden Schulen verfügen die Lernenden möglichst über die Kompetenzen, die sie an den Grundschulen im Rahmen der Unterrichtsmodule des Internet-ABC erworben haben.


8.3. Was versteht man unter „digitaler Spaltung“ und welche Herausforderungen birgt sie für die schulische Medienbildung?

Die repräsentativen KIM-und JIM-Studien belegen, dass es in der Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten und im Zugang zum Internet keine nennenswerten Unterschiede bei den Lernenden gibt. Wissenschaftliche Studien wie die DIVSI U25 Studie belegen aber, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen dem Bildungsniveau und der normativen Grundhaltung gegenüber digitalen Medien im Elternhaus einerseits und der Nutzung digitaler Medien durch die Kinder und Jugendlichen andererseits gibt: Bildungsferne Kinder nutzen bspw. seltener Lernangebote im Netz und Wissensportale als Lernende aus bildungsnahen Elternhäusern. Auch weisen Erstere eher eine ausschließlich konsumtive Nutzung („Generation YouTube“) auf als Letztere.
Es gilt also Lernende, welche digitale Medien und Inhalte aus dem Netz zur Lösung mitdenken, in jedem Fachunterricht durch handlungs- und produktorientierte Aufgabenstellungen erstens in einen handelnden Umgang mit digitalen Medien zu bringen, zweitens die Potenziale des Lernraums Internets zu eröffnen und drittens den Kompetenzerwerb entsprechend des Kompetenzmodells aus der KMK-Strategie zu ermöglichen.


9. Technik


9.1. Von welcher digitalen Fach- und Klassenraumumgebung kann kurz- und mittelfristig ausgegangen werden?

Die fachlichen Anforderungen bedingen das technische Zielbild, dass davon ausgeht, dass sich  digitale Endgeräte aus schulischen Poollösungen und private Endgeräte der Lernenden (Bring-your-own-device oder Get-your-own-device) sinnvoll ergänzen und dabei eine möglichst unkomplizierte Verfügbarkeit einer personalisierten digitalen Lernumgebung in der Nähe des jeweiligen Lernortes ermöglicht wird.
Für alle staatlichen Schulen umfasst das technische Zielbild zudem eine digitale - z.T. interaktive - Projektionsfläche in jedem Unterrichtsraum, die über die vorhandene Datendoppeldose und einem (Mini-)PC über LAN mit dem Internet verbunden ist.
Darüber hinaus gibt es an allen staatlichen Schulen WLAN zur Integration mobiler Endgeräte ins pädagogische Netzwerk.


9.2. Wer kümmert sich um die Wartung und den Support der Technik in meiner Schule?

Der Support der schulischen IT-Geräte liegt im Verantwortungsbereich der Schulen. Schulen können den Schul-Support-Service (3S) in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt sich um eine Verwaltungskooperation zwischen dem Hamburger Informatik Technologie-Center e.V. (HITeC), dem Fachbereich Informatik der Universität Hamburg und der für Bildung zuständigen Behörde. Studentische Mitarbeiter, die bei HITeC e.V. angestellt sind, entlasten die Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen weitestgehend bei der Beseitigung von Störungen und der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten an den unterrichtlich eingesetzten Computeranlagen und Netzwerken.
Die Schulen können aber auch andere externe Dienstleister oder schuleigenes Personal mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragen.
 

9.3. Welche Netze gibt es standardmäßig in der Schule?

In den allgemeinbildenden Schulen gibt es zwei standardisierte, separierte, d.h. physisch getrennte Datennetze (LAN):

  1. Das Verwaltungsnetz: in diesem Netz sind die Verwaltungsrechner integriert
  2. Das pädagogische Netz: dieses Netz dient unterrichtlichen Zwecken
    Das pädagogische Netz stellt für unterschiedliche Einsatzzwecke zwei getrennte WLAN Netze zur Verfügung:
    1. WLAN für schulische IT-Endgeräte (sog. „grünes Netz“): Dieses WLAN Netz dient unterrichtlichen Zwecken und darf nur von schuleigenen IT-Endgeräten genutzt werden. Die Nutzung mit privaten Endgeräten ist in diesem WLAN Netz ausgeschlossen; siehe nachfolgenden Punkt.
    2. WLAN für private IT-Endgeräte (sog. „blaues Netz“): Um Lehrkräften und Schülern die Nutzung Ihrer privaten IT-Endgeräte (bring your own device) zu ermöglichen, wurde im Rahmen des eduPort-Projektes dieses separate WLAN Netz eingeführt. Für die Nutzung dieses WLAN Netzes ist eine Benutzerauthentifizierung (eduPort-Account) an dem zentralen WLAN Management (RADIUS-Server) erforderlich. Bezüglich der eingesetzten privaten IT-Endgeräte sind die Vorgaben der „Betriebssicherheit im pädagogischen Netz“ sowie etwaige übergeordnete Vorordnungen (Gesetze, Richtlinien u.a.) einzuhalten.


10. Software betreffend


10.1. Welche pädagogischen Softwarelösungen stehen den allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung?

Den allgemeinbildenden Schulen stehen aktuell mit Bettermarks und kapiert.de zwei Lernportale für den Mathematikunterricht als zentral finanzierte Lösungen zur Verfügung. Darüber hinaus steht allen Schulen die zum Präsentationssystem gehörige Software zur Verfügung. Auch das Portal zur Leseförderung Antolin ist BSB- und LI-seitig geprüft, der Lizenzerwerb erfolgt aber dezentral durch die Schulen.
 

10.2. Welche Softwarelösungen sollten nicht verfolgt werden?

Vom Softwareeinsatz ist dann abzuraten, wenn nicht gleichzeitig Lizenzen für alle Lernenden bereitgestellt werden können. Auch muss die Schule mittel- und langfristige Lizenzkosten gegenüber Open Source Software gut abwägen, um den IT-Bereich insgesamt entwickeln zu können. Grundsätzlich sollte heutzutage immer geprüft werden, ob es bereits Alternativen zu „on premis“ - d.h. zu lokal zu installierender  - Software gibt. Plattformunabhängige und ubiquitär zugängliche webbasierte Software und Apps sind - unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte - zeitgemäße Lösungen.
 

10.3. Was sollte beim Einsatz adaptiver Lernsoftware beachtet werden?

Adaptive Lernsoftware kann einen Beitrag zur individuellen Unterstützung der Lernenden im Unterricht leisten. Dies belegt beispielsweise die Metaanalyse »Automated adaptive guidance for K-12 education« (2015) von Gerard, Matuk, McElhany & Linn, in welcher mittlere Effekte adaptiver Software auf den Lernerfolg bei Schülern und Schülerinnen mit geringerem Vorwissen und mittlere Effekte bei komplexeren/generativen Lernaktivitäten nachgewiesen werden konnten. Adaptive Lernprogramme, welche die Antworten der Lernenden zu gestellten Aufgaben zunächst automatisiert bewerten und dann z.B. passgenaue Hinweise geben oder entsprechend angepasste weitere Aufgaben stellen, können demnach das Lernen bestimmter Schüler und Schülerinnen in bestimmten didaktischen Situationen sinnvoll unterstützen. Ob nun die Unterstützung von der Lehrkraft oder von der Software kommt, muss dabei keine Entweder-oder-Entscheidung sein. Vielmehr erhält die Lehrkraft durch die Software mehr Freiraum, um sich um einzelne Schüler und SchüIerinnen kümmern zu können, während die Mitschüler und Mitschülerinnen parallel weiterarbeiten können.

Selbst gute adaptive Lernsoftware wirkt und motiviert dauerhaft nicht von allein. Es ist daher wichtig, das richtige didaktische Setting zu wählen, Präsenzphasen im Klassenraum und online Lernphasen gut zu koppeln, d.h. die Lernenden müssen in beiden Phasen erkennen, dass ihr Engagement für die jeweils andere Phase bedeutsam ist. Lehrkräfte müssen zudem im Blick behalten, dass adaptive Lernsoftware heute (noch) überwiegend deklaratives Wissen und basale Kompetenzen fokussiert und damit nur einen Teil der Anforderungsniveaus und Kompetenzfelder eines Faches bedienen.
 

10.4. Welche Software können die Schulen beschaffen?

Unter Beachtung der datenschutz- und  jugendschutzrechtlichen Vorgaben grundsätzlich jede, wobei die laufenden Lizenzkosten in einem sinnvollen Verhältnis zu den Nutzungszeiten und zu den Potenzialen für das Lernen stehen müssen.



11. Hardware betreffend


11.1. Welche Gelder stehen den Schulen für die Beschaffung von Hard- und Software zur Verfügung?

Jede staatliche allgemeinbildende Schule erhält ein umfassendes Schulbudget für die selbstverantwortete Bewirtschaftung. Dies umfasst auch die IT-Mittel für die:

  1. Beschaffung der pädagogischen IT-Ausstattung. Die Mittel sind zweckgebunden für Neu- und Ersatzbeschaffungen der pädagogischen IT-Ausstattung, d. h. vorrangig für Computer, Notebooks, Tablets, Drucker etc. Die Mittel werden im Zweijahresrhythmus Anfang des Jahres für das gesamte Haushaltsjahr zugewiesen.
  2. Aufträge zur Wartung der IT-Ausstattung durch Firmen gegen Rechnung, Reparaturen von Geräten, Verbrauchsmaterial (Druckerpatronen, Toner, usw.), Software, Fachliteratur und Fachzeitschriften vorgesehen. Die Mittel werden Anfang des Jahres für das gesamte Haushaltsjahr zugewiesen.

Die im Schulbudget bewirtschafteten Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Das ermöglicht Mehrbedarfe im Bereich der IT-Ausstattung an einer Stelle durch Minderbedarfe an anderer Stelle auszugleichen.
 

11.2. Welche Hardwarelösungen können die Schulen beschaffen?

Schulen können über Abrufscheine aus den sogenannten Ausschreibungslosen eine Bandbreite an Hardware beschaffen. Aktuell stehen z.B. verschiedene interaktive und nicht-interaktive Präsentationssysteme, unterschiedlich leistungsstarke Rechner und mobile Endgeräte (u.a. Notebooks, Tablets) mit allen Betriebssystemen sowie Zubehör (u.a. Monitore, Drucker) zur Auswahl. Für Hardware, die nicht in den Abrufscheinen aufgeführt ist, bedarf es einer individuellen Begründung und Abstimmung vor dem Kauf mit der Schul-IT. Das Referat Medienpädagogik kann bei Bedarf vor der Antragstellung zur Beratung hinzugezogen werden.
 

11.3. Wie sollte mit Schenkungen von PCs, Laptops etc. umgegangen werden?

Erfahrungen zeigen, dass sich Schenkungen von IT-Hardware oftmals nicht für die Schulgemeinschaft auszeichnen wie gedacht. In der Regel handelt es sich um bereits abgeschriebene veraltete Hardware (die Abschreibungsfrist beträgt 5 Jahre), die u.a. fehleranfällig sind und für die technisch i.d.R. keine Ersatzteile mehr zur Verfügung stehen. Zudem können häufig aktuelle Betriebssystemsoftwaren nicht mehr genutzt werden. Es entstehen höhere Support und Wartungsaufwände und damit auch höhere Betriebskosten.

Die Nutzungsdauer von Computern, Tablett-PCs, Notebooks und Netbooks einschließlich aller Zubehörteile sowie der Peripheriegeräte, z.  B. Drucker und Scanner, beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter einheitlich 3 Jahre (vgl. Ziffer 6.14.3.1 AfA-tabelle).
 

11.4. Sollten Lernende/Eltern aufgefordert werden, eigene digitale Endgeräte mitzubringen?

BYOD (bring-your-own-device) geht davon aus, dass Schüler und Schülerinnen ihre eigenen digitalen Endgeräte für das Lernen mitbringen. Lernende profitieren im Falle des zumeist mitgebrachten Smartphones von einer allzeit verfügbaren persönlichen digitalen Umgebung, die bereits vielfältige lernförderliche Lern- und Abeitsszenarien ermöglicht. Um die z.B. mit der Bildschirmdiagonalen einhergehenden Limitationen für einige schulische Aufgabenstellungen abzufedern, sollte BYOD durch sinnvoll verteilte oder mobile schulische Endgeräte ergänzt werden. Überlegt werden sollte in der Schule, ob man beispielsweise mit ausreichendem Vorlauf den Eltern Empfehlungen [oder Vorschläge] für das mitzubringende Endgerät machen möchte. Bei diesen Überlegungen sind der Grundsatz der Lernmittelfreiheit sowie die Gewährleistung gleicher Voraussetzungen zur Teilnahme am Unterricht zu beachten. Gute Erfahrungen gibt es diesbezüglich mit einem Tabletstart ab Klasse 7, 9 oder der Oberstufe.
 

11.5. Welche Hardware wird für moderne Messtechnik benötigt?

Der Datentransfer moderner Messgeräte nutzt teilweise Bluetooth – z.B. Geräte von Vernier. Bei Microsoft Windows-Betriebssystemen ist die Version 10 als Standard Voraussetzung. Für die ältere Windows 7 Version werden von Microsoft ab 01/2020 weder Sicherheitsupdates noch technischer Support gegeben. Grundsätzlich möglich ist natürlich auch der Einsatz von Android- oder IOS-Tablets sowie Smartphones, wobei vor der Beschaffung der jeweiligen Messtechnologie immer eine Prüfung der Voraussetzungen auf der Hardwareseite erfolgen sollte.


12. Ansprechpersonen


12.1. Welche Funktionsstellen sollten in der Schule besetzt sein?

An weiterführenden Schulen hat sich die Besetzung einer Stelle „Medienverantwortliche/Medienverantwortlicher“ als herausgehobene Aufgabe bewährt, um vor allem die Schulleitung fachkundig zu beraten, um das Medienbildungskonzept inklusive Mediencurriculum unter Einbindung der Schulgemeinschaft umzusetzen und fortzuschreiben und um Impulse für eine zeitgemäße Unterrichts- und Schulentwicklung unter Einbezug digitaler Medien zu setzen.  Ein entsprechender Ausschreibungstext kann im Referat Medienpädagogik angefragt werden.
 

12.2. Welche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sollten in der Schule benannt sein?

  • ein Mitglied der erweiterten Schulleitung, das für Unterrichts- und Schulentwicklung unter Einbezug digitaler Potenziale, Prozesse und Lösungen verantwortlich ist
  • Medienverantwortlicher/Medienverantwortliche (vgl. Antwort 12.1 "Welche Funktionsstellen sollten in der Schule besetzt sein?“)
  • Administrator/Administratorin für schuleigene IT-Lösungen,
  • Zwei eduPort-Betreuende
  • Absolvent/Absolventin der Zusatzqualifikation Medien
  • Zwei MedienScout-Begleitlehrkräfte - nur in den weiterführenden Schulen

12.3. Welche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sollten in der Schule benannt sein?

Schulische IT-Betreuer:innen (eigenes Personal, Dienstleister oder auch 3S) erreichen den SPoC (Single Point of Contact) von Montag bis Freitag unter der Rufnummer: (040) 428 63 - 4223
Es stehen drei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, bei denen Sie per Tastendruck an die entsprechende Supporteinheit oder Abteilung weitergeleitet werden:
1. BSB Fachsupport, 2. Service Desk für pädagogische IT, 3. Dataport Basis UHD

Das vollständige Informationsschreiben finden Sie in dem SPoC Merkblatt.


13. Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten


13.1. Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es für mich?

In Abstimmung mit der Schulleitung können sich Lehrkräfte grundsätzlich individuell für alle Fortbildungsangebote des Landesinstituts anmelden, die nicht für bestimmte Zielgruppen reserviert sind. Kommerzielle Fortbildungsangebote ergänzen das zentrale, dezentrale und virtuelle Angebot des Landesinstituts.
 

13.2. Welche Fortbildungs- und Beratungsmöglichkeiten gibt es für meine Fachschaft?

Vor allem in den diversen Handlungsfeldern der Unterrichts- und Schulentwicklung im Zusammenhang mit der Digitalisierung deutet sich der Wert systemischer Fortbildungen an den Schulen und in Schulnetzwerken an. Kolleginnen und Kollegen des Landesinstituts schulen daher beispielsweise auch Fachschaftsgruppen mit einem passgenauen und partizipativ geplanten Fortbildungsangebot. Auch hier wird das Angebot des Landesinstituts durch kommerzielle Dritte (bspw. Hard- und Softwarefirmen) ergänzt.
 

13.3. Welche Kompetenzen können in Fortbildungen des Landesinstituts erworben werden?

Je nach Ausrichtung der Fortbildung reicht das Spektrum von fach- und fachdidaktischen Kompetenzen über Medienkompetenzen und mediendidaktische Kompetenzen bis zu Kompetenzen aus dem Bereich des neueren europäischen Kompetenzrahmens DigCompEdu.
 

13.4. Welche Fortbildungsformate werden angeboten?

Sowohl zeitlich als auch räumlich bietet das Landesinstitut aktuell verschiedene Fortbildungsformate an, wobei der Anteil dezentraler Fortbildungen und synchroner (z.B. Webinare) online Formate stetig ausgebaut wird und asynchrone Formate (z.B. Selbstlernkurse mit freier Zeiteinteilung) aktuell aufgebaut werden. (Online-Formate finden Sie im Veranstaltungskalender mit dem Suchbegriff "Webinar".)
 

13.5. Gibt es umfangreichere Qualifizierungsmöglichkeiten?

Das Referat Medienpädagogik bietet allen Lehrkräften eine 55-stündige Zusatzqualifikation Aktive Medienarbeit an, deren Ziel die Handlungs- und Produktorientierung unter dem Einsatz von Ton, Bild und Film im Fachunterricht ist.
4*5-stündig Essentielles für Medienverantwortliche und eine 20-stündige Fortbildungsreihe für Medienscout-Begleitlehrkräfte sind weitere umfassende Qualifizierungsmöglichkeiten.
 

13.6. Netzwerken - wie können sich die Fachleitungen gegenseitig unterstützen?

Das Referat Medienpädagogik bietet aktuell eine Reihe von Netzwerken an, die ab dem Schuljahr 19/20 zu einem größeren Netzwerk gebündelt werden, für das vier Netzwerktreffen jährlich geplant sind.