Berufseingangsphase (BEP)

Bild 02 Gruppen Schulform Vorschau
© Anna Rieger

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Quelle: LI Hamburg

BEP-Gruppen

Unser Angebot umfasst schulformspezifische und themenspezifische Praxisgruppen sowie Netzwerkgruppen.

In diesen Gruppen treffen sich Kolleginnen und Kollegen, um gemeinsam mit einem Mentor oder einer Mentorin die Herausforderungen des Berufseinstiegs lösungsorientiert in den Blick zu nehmen. Sie können aus folgendem Angebot wählen:

BEP-Praxisgruppe, schulformspezifisch

(Dauer 1 Jahr, 10 x 3 Stunden)

  • Grundschule
  • Stadtteilschule
  • Gymnasium
  • Berufliche Schule
  • Sonderpädagogische Arbeitsfelder

» Termine und Inhalte im Detail


BEP-Praxisgruppe, themenspezifisch

(Dauer 1/2 Jahr, 5 x 3 Stunden)

  • Durchatmen und Prioritäten setzen - die eigene Selbstfürsorge ernst nehmen!
  • Auch schwierige Gespräche professionell führen
  • "Es ist wie es ist !?" - Wirksamer Umgang mit pädagogischen Herausforderungen

» Termine und Inhalte im Detail


BEP-Netzwerkgruppe

Lehrkräfte aus dem Vorbereitungsdienst können sich gemeinsam zu einer Netzwerkgruppe anmelden (Dauer 1 Jahr, 10 x 3 Stunden). Gleiches gilt für Lehrkräfte aus einem Basisseminar im qualifizierten Seiteneinstieg (Dauer 1/2 Jahr, 5 x 3 Stunden).


Anmeldung

Für die Praxisgruppen nutzen Sie bitte das Anmeldeformular und senden es per E-Mail an das BEP-Büro.

Für die Netzwerkgruppen melden Sie sich formlos per Mail über das BEP-Büro an.

BEP-Büro
Susanne Skrinjar
Tel.: (040) 42 88 42-678
susanne.skrinjar@li.hamburg.de




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Anrechnung von BEP auf die Lehrerarbeitszeit:
Grundsätzlich kann die Teilnahme von BEP-Veranstaltungen in den ersten beiden Berufsjahren nach Absprache mit der Schulleitung auf die jährliche Fortbildungsverpflichtung angerechnet werden.
Darüber hinaus soll auf Nachfrage bei der Schulleitung im ersten Berufsjahr die Teilnahme an einer BEP-Jahresgruppe oder an zwei BEP-Halbjahresgruppen mit einer WAZ im Bereich der teilbaren Aufgaben der A-Zeit (Vertretungsunterricht) angerechnet werden, d. h. Sie arbeiten dafür an Ihrer Schule insgesamt 38 Stunden pro Jahr weniger. Die Fortbildungsverpflichtung, z. B. für schulinterne Fortbildung und fachliche Weiterbildung, bleibt dann bestehen.