EU-Schulprogramm
(kostenloses Schulobst, -gemüse und Trinkmilch)
Eine abwechslungsreiche Ernährung und regelmäßige Bewegung sind wesentliche Bausteine für die Entwicklung, das Wachstum und für den Lernerfolg von Kindern.
Das EU-Schulprogramm möchte eine gesündere und ausgewogene Ernährung fördern, insbesondere um der Zunahme übergewichtiger Kinder entgegenzuwirken. Den Kindern und Jugendlichen sollen frühzeitig frisches Gemüse und Obst sowie Milch schmackhaft gemacht und die gewohnten Verzehrmuster aufgebrochen werden.
Durch das Angebot von frischem Obst und Gemüse dreimal pro Woche soll die Akzeptanz der Kinder für diese landwirtschaftlichen Erzeugnisse erhöht und eine Vorliebe für natürliche Produkte entwickelt werden. Die Kinder sollen erfahren, wo ihr Essen herkommt und wie es angebaut wird.
Hamburg erhält ab dem Schuljahr 2023/2024 Fördermittel aus dem EU-Fonds EGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft). Diese Beihilfe ermöglicht die kostenlose Abgabe von frischem Obst, Gemüse und Trinkmilch an Hamburger Schülerinnen und Schüler in den teilnehmenden staatlichen Grund- und Stadtteilschulen inklusive Vorschulklassen (VSK) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK).
Das Ernährungsverhalten der Kinder der teilnehmenden Grundschulen soll darüber hinaus durch die verpflichtende Durchführung von pädagogischen Begleitmaßnahmen gefördert werden. Dazu steht in Hamburg ein vielfältiges Angebot zur Auswahl. Mit besonderen Unterrichtseinheiten oder Bauernhofbesuchen sollen den Kindern die landwirtschaftliche Erzeugung und eine Vielfalt an landwirtschaftlichen Produkten nahegebracht werden. Im Rahmen des Programms sollen den Kindern zudem die Themen gesunde Essgewohnheiten, Vermeidung von Lebensmittelabfällen, lokale Nahrungsmittelproduktionsketten oder ökologischen Landbau vermittelt werden.
In Hamburg sind die Themen der Ernährungs- und Verbraucherbildung bereits Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Schulen, deshalb mussten die verpflichtend durchzuführenden pädagogischen Begleitmaßnahmen nicht extra entwickelt werden.
Das EU-Schulprogramm besteht aus den zwei Programmkomponenten
- Schulobst und -gemüse und
- Schultrinkmilch.
Die zugelassenen Schulen können sich entweder nur für eine oder für beide Programmkomponenten entscheiden.
Das Bewerbungsverfahren findet jährlich vor Beginn des Schuljahres statt. Schulen und Lieferanten verpflichten sich für die Teilnahme eines Schuljahres. Alle teilnahmeberechtigten Schulen können sich im darauffolgenden Schuljahr neu bewerben.
Das Online-Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am EU-Schulprogramm im Schuljahr 2024/25 fand vom 09.04.2024 bis zum 19.04.2024 statt.
Die 53 teilnehmenden Grund- und Stadtteilschulen (Klassen 1 bis 4) des Schuljahres 2024/25 (Vorjahr 36 Schulen) finden Sie hier Teilnehmende Bildungseinrichtungen – EU-Schulprogramm Niedersachsen und die zugelassenen Lieferanten hier Zugelassene Lieferanten – EU-Schulprogramm Niedersachsen.
Für die teilnehmenden Hamburger Kinder und Schulen sind die gelieferten Erzeugnisse kostenfrei. Die Lieferanten bekommen eine Beihilfe (=Erstattung) per Antrag bei der niedersächsischen EU-Zahlstelle.
Die EU schreibt für das Schulprogramm die Durchführung einer Evaluierung vor. Den Evaluationsbericht der Bundesrepublik Deutschland finden sie hier Germany: evaluation report for school scheme (2017-22)
Inhaltsverzeichnis
Bewerbungsverfahren und teilnahmeberechtigte Schulen
Praktische Umsetzung des Programms in den Schulen (Ablaufschema)
Abrechnungszeiträume, Verzehrtage und unzulässige Liefermengen
Kontakt:
Wolfgang Marx
EU-Schulprogramm
Büro: Hohe Weide 16, Raum 323
Tel.: 42 88 42 –813
eu-schulprogramm@li.hamburg.de